top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Multitasking Media e.U.

Die im folgenden angeführten AGB der Multitasking Media e.U., gelten für alle Rechtsgeschäfte und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags. Die AGB sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar. Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetzes) gelten sie insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

 

 

ANGEBOT UND VERTRAG

1.1 Multitasking Media e.U. erstellt ein personalisiertes individuelles Preisangebot, das vom Kunden mittels eines unterzeichneten Werkvertrags oder mit einer E-Mail-Bestätigung angenommen werden kann.

1.2 Eine E-Mail-Bestätigung gilt als verbindliche Bestellung. Alle unsere Angebote sind ab Zusendung des Angebotes 14 Tage gültig. Die dem Preisangebot beigefügten AGB sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung, die die Parteien anerkennen und akzeptieren.

 

1.3 Zur Erstellung des Preisangebots muss der Kunde dem Multitasking Media e.U.  alle Informationen und Erwartungen, die für die Umsetzung der Aufgabe erforderlich sind, sowie den Zeitpunkt der gewünschten Vertragserfüllung rechtzeitig übermitteln.

1.4 Das Preisangebot beinhaltet - wenn gewünscht - 2 Korrekturen (Änderungen), jeweils im Umfang von max. 2 Bearbeitungsstunden, der bereits hergestellten Filmteile. Der Kunde hat das Recht, zusätzlich zu diesen im Preisangebot inkludierten Korrekturen weitere Änderungen gegen Zahlung eines Stundenzuschlags (Nachbearbeitung) durchführen zu lassen.

1.5 Im Falle der Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistung im Rahmen einer Veranstaltung bestehen die vereinbarten Ansprüche des Filmunternehmens unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle einer nicht vereinbarten Terminverschiebung der Leistungserbringung oder vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens sind wir berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.

1.6 Im Zusammenhang mit einer vereinbarten Filmproduktion ist branchenbedingt Flexibilität und eine unbürokratische Auftragsabwicklung unabdingbar. Aufgrund raschen Handlungsbedarfes ist daher in vielen Fällen eine schriftliche Auftragserteilung nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt der Auftragserledigung aus oben genannten Gründen keine schriftliche Auftragserteilung vorhanden sein, so gelten die seitens Multitasking Media e.U. erstellten Aufzeichnungen als einzige rechtliche Grundlage.

 

Multitasking Media e.U. haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten aufgrund unvollständiger Informationsweitergabe durch den Kunden. In diesem Fall ist Multitasking Media e.U. berechtigt, die Lieferfrist neu zu definieren.

 

1.7 Falls mehrere Auftraggeber Multitasking Media e.U. den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber Multitasking Media e.U. Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Benennung jener Person, die sich für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet. Durch diese Person gewünschte Änderungen des Vertrages oder/und der vereinbarten Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Multitasking Media e.U. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Multitasking Media e.U. steht das Recht der Zurückbehaltung des Filmwerkes so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind.

 

1.8 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbaren und von Multitasking Media e.U. nicht verschuldeten Verzögerungen durch Zulieferer des Filmunternehmens oder bei sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Filmunternehmens liegen, um jenen Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen und vereinbarte Fertigstellungstermine nur dann entsprechend hinausgeschoben oder verlängert, wenn dazu eine ausdrückliche neuerliche Vereinbarung mit Multitasking Media e.U. abgeschlossen wird. Wir behalten uns vor, die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten beim Kunden einzufordern.

 

 

PRODUKTION

 

2.1 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt Multitasking Media e.U. Das Filmunternehmen hat den Kunden über Ort und vorgesehenen Ablauf der Filmaufnahmen zu unterrichten.

 

2.2 Die für vereinbarte Dreharbeiten bei Veranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerten oder bestimmten Veranstaltungsorten erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden zeitgerecht bereitzustellen. Im Zusammenhang mit der Produktion können Dritte keine Ansprüche gegen Multitasking Media e.U. geltend machen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Kamerapositionen im Theater / Konzertsaal / Veranstaltungssaal zu genehmigen.

2.3 Multitasking Media e.U. macht darauf aufmerksam, dass Kameras auf bestimmten Sitzen die Sicht auf die Bühne einschränken können. Die Abklärung zusammen mit Multitasking Media e.U., ob bestimmte Kamerapositionen ermöglicht werden können, hat spätestens 7 Tage vor Drehbeginn zu erfolgen. Eine Änderung der vereinbarten Kamerapositionen ist im Nachhinein nicht mehr möglich.

2.4 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich mit musikalischen, bildlichen oder anderen urheberrechtlichen Fragen zu befassen. Multitasking Media e.U. ist nicht verantwortlich für diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten. Eine Ausnahme liegt lediglich vor, wenn der endgültige Film Mediendateien (Video, Audio, Bilder, etc.) enthält, die Multitasking Media e.U. für den Kunden kauft.

 

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, gemäß der individuellen vertraglichen Vereinbarungen alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit die Arbeiten einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig angefangen und störungsfrei durchgeführt werden können. Grundsätzlich ist uneingeschränkter Zutritt zu allen Bereichen am Veranstaltungsort zur Leistungserbringung zu ermöglichen. Veranstaltungsstätten, Beistellungen, Konstruktionen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass zuvor Genanntes bzw. die Veranstaltungsörtlichkeit zu adaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung unaufgefordert alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Leitungen zu machen sowie die Informationen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Ausführung zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise Bau- und Bestuhlungspläne, nötige Angaben über zeitlichen Ablauf der Veranstaltung samt Einsatzzeiten, Bühnenanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften etc. Allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben.

 

2.6 Der Kunde hat Multitasking Media e.U. über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z.B. Hochwasser) - üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Veranstaltungsortes - ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten, hinzuweisen. Zur Abklärung im Rahmen der Vertragserfüllung (z.B. Zeitpunkt, wann ein vollständiger Auf- bzw. Abbau möglich ist) ist seitens des Kunden ein für die Abwicklung umfassend befugter und informierter Ansprechpartner zu benennen. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen, sowie für Behörden benötigte E-Befunde und statische Gutachten einzubringen.

2.7 Für die Produktion notwendige Nutzungsrechte sind vom Kunden zu erwirken und dieser trägt die anfallenden Entgelte, einschließlich AKM Gebühren. Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Kunden eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Der Kunde hat für die Absicherung von ausreichend dimensionierten Stromkreisen zu sorgen. Der Kunde hat für gewünschte Ton- oder Bildaufzeichnungen alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Multitasking Media e.U. behält sich vor bei vertraglich vereinbarter Übernahme des Transports, Dritte heranzuziehen.

 

2.8 Seitens von Multitasking Media e.U. weitergegebene Zeichnungen, Kopien, Leistungsangaben, Angaben über Maße und Gewichte, zugesagte Auf- und Abbauzeiten, verwendete Materialien sowie Arbeits- und Verbrauchsmittel, stellen nur annähernde Angaben aus unserer Praxiserfahrung dar. Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten nach Vertragsabschluss zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden (z.B. nicht von uns verursachte, über die vereinbarte Zeit hinausgehende Probendauer) sind wir berechtigt, dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand an Material und Arbeit in Rechnung zu stellen. Ist uns der Abtransport von Geräten und Material aufgrund nicht uns zurechenbarer Umstände nicht unverzüglich möglich (z.B. aufgrund geltender Nachtfahrverbote), werden diese zwischenzeitig in geeigneter Weise auf Gefahr und Kosten des Kunden am Veranstaltungsort zwischengelagert.

Ebenso ist ein Mehraufwand durch gewünschte Zusatzleistungen wie ein Vorlegen von Daten in nicht digitalisierter Form bzw. anderen als vereinbarten Formaten, notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der vereinbarten Produktionszeiten erbrachter Dienstleistungen gesondert zu vergüten.

 

2.9 Die 1-tägige Drehzeit beträgt 8 Stunden mit einer individuell definierten Ruhezeit. Insofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten An- und Abreisezeiten aus dem Studio (Buchengasse 47/23; 1100 Wien) als Arbeitszeit. Kosten anfallender Überstunden im Zuge des Drehs sind vertraglich zu vereinbaren.

 

2.10 Das Produkt wird in FullHD (1920 x 1080 Pixel) 25fps PAL hergestellt, sofern keine besondere Bildauflösung erforderlich ist. Je nach Projekt entscheidet Multitasking Media e.U. vor Abgabe des Angebots über die Auflösung von FullHD oder 4K und der Anzahl der Frame-Rate, wobei in Absprache mit dem Kunden jeweils das optimale Endergebnis zu berücksichtigen ist.

 

Das Preisangebot enthält keine Reisekosten, Parkkosten oder Transporte. Sämtliche Kosten für die Anreise und Transporte sind von dem Kunden zu tragen, sofern vertraglich nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.11 Multitasking Media e.U. ist berechtigt, die Produktion abzubrechen, wenn wetterbedingt oder durch andere risikoträchtige Situationen eine Gefahr für die verwendeten Geräte oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.

 

NACHBEARBEITUNG

 

3.1 Die im Film anzuzeigenden externen Materialien wie Logo, Bild, Bildunterschrift, Titel, Mitarbeiterliste usw. sind vom Kunden unverzüglich nach Vertragsabschluss Multitasking Media e.U. in elektronischer Form zur Verfügung stellen, einschließlich einer genauen Beschreibung der Nutzungsdimensionen und Platzierungsregeln. Der Kunde trägt den Aufwand (Nachbearbeitung) der durch unvollständige oder verspätete Übermittlung dieser Materialen und Angaben entsteht.

 

3.2 Die einzig zulässigen Formate für Logos oder Bilder, die in den Filmen verwendet werden sollen, sind: PNG, TIFF oder JPEG. Sofern auf Grund von mangelnder Qualität eine zusätzliche Bearbeitung (wie z. B. freistellen, schärfen, etc.) notwendig ist, wird dieser Mehraufwand als Nachbearbeitung verrechnet.

3.3 Videomaterial: Multitasking Media e.U. behält sich vor, ausschließlich die akzeptierten Datei-Formate gemäß https://helpx.adobe.com/premiere-pro/using/supported-file-formats.html zur Produktionsverwendung zu akzeptieren. Alle anderen Videoformate sowie gemischte Dateiformate, welche eine Transcodierung erfordern, werden unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass eine Transcodierung möglich ist. Die zusätzliche Bearbeitungszeit wird als Nachbearbeitung verrechnet.

3.4 Der Kunde hat Multitasking Media e.U. das zu verwendende Musikmaterial (sofern der bestellte Film Musik enthält) und die entsprechenden Verwendungsanweisungen, unverzüglich nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

3.5 Wenn im Film vorbearbeitete Text- oder Bildinhalte angezeigt werden (z. B. Poster, Sponsorenlogos, Mitarbeiterliste usw.), sollte die Größe 1920 × 1080, 300 dpi betragen. Der Kunde kann auch verlangen, dass dies bei Multitasking Media e.U. bearbeitet wird. In diesem Fall wird eine Nachbearbeitungsgebühr erhoben.

3.6 Narrationen und Untertitel, die im Produkt platziert werden sollen, sind korrekt zu Verfügung zu stellen (Rechtschreibprüfung im vorhinein). Die durch eine notwendige Korrektur aufgrund fehlerhafter Texte entstandenen Kosten, werden als Mehraufwand verrechnet.

3.7 Multitasking Media e.U. übernimmt keine Verantwortung für von Kunden mangelhaft angelieferte Daten, Audio- oder Videofiles.

3.8 Mängel der vom Kunden übermittelten Materialien, die von Multitasking Media e.U. aufgezeigt werden, sind zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann Multitasking Media e.U. nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens 7 Werktagen den Vertrag als erfüllt betrachten. Die Bekanntgabe der Fristsetzung darf per E-Mail erfolgen. Werden die Mängel durch Multitasking Media e.U. behoben, wird der entstandene Mehraufwand verrechnet.

 

 

ÜBERGABE, ARCHIVIERUNG UND LAGERUNG VON ROHDATEIEN UND BEENDETEN FILMEN

 

 

4.1 Generell erfolgt die Übergabe des Produkts über das Hochladen in eine Cloud. Zu Verfügung stehen Google Drive, OneDrive und iCloud. Individuell kann auch eine andere Übergabeform vereinbart werden. Das Produkt wird in der Regel einmalig 10 Tage lang in der Cloud gespeichert, ohne dass ein Löschhinweis erfolgt. Das erneute Hochladen nach Löschung erfolgt daher gegen eine Nachbearbeitungsgebühr.

 

4.2 Grundsätzlich erfolgt keine Übertragung  des von Multitasking Media e.U. erstellten Rohmaterials an den Kunden, das Rohmaterial bleibt im Eigentum von Multitasking Media e.U. Ausnahmen können individuell ausgehandelt werden.

 

4.3 Alle Materialien werden 1 Jahr gelagert und danach gelöscht. Wenn der Kunde die Speicherung des aufgezeichneten und bearbeiteten Materials länger als 1 Jahr wünscht, bieten wir die Möglichkeit zur Archivierung bei Multitasking Media e.U.

 

 

KOSTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

 

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
           1/2 (die Hälfte) des Betrages bei Auftragserteilung

           1/2 (die Hälfte) des Betrages bei Lieferung der Erstkopie

 

Multitasking Media e.U. ist bis zum Zeitpunkt des ersten Zahlungseingangs an das Angebot nicht gebunden

 

5.2 Für die angeführten Nachbearbeitungen und Mehraufwand, wird sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ein Stundensatz von EUR 50,- verrechnet.

 

5.3 Im Einzelfall sind andere Zahlungsbedingungen möglich. Diese wären Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

 

 

EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE

 

 

6.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von Multitasking Media e.U. bereitgestellt oder durch dessen Beitrag entstanden sind, bleiben das geistiges Eigentum von Multitasking Media e.U. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung (einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens), bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Multitasking Media e.U.

Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Die Parteien vereinbaren, dass, sofern in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nichts anderes bestimmt ist, der rechtmäßige Eigentümer der resultierenden urheberrechtlich geschützten Werke und damit der alleinige Inhaber der Eigentumsrechte der Kunde ist und somit das ausschließliche Nutzungsrecht für diese urheberrechtlich geschützten Werke lizensiert ist. Der Kunde hat auch das Recht, die Filmaufnahmen auf einem Computer oder einem elektronischen Medium zu reproduzieren, zu verbreiten, zu kopieren und an die Öffentlichkeit zu übertragen, auch durch Fernsehübertragung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit, indem er sie zum Abrufen im Internet zur Verfügung stellt.

 

6.2 Aufgrund seiner Nutzungslizenz ist der Auftraggeber berechtigt, Dritten zusätzliche Nutzungsrechte für die freie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu Werbezwecken zu gewähren. Der Auftraggeber und andere Dritte sind jedoch nicht berechtigt, die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke über einen Werbezweck hinaus zu genehmigen.

 

Diese Lizenz gilt weder für die Verwendung des Rohmaterials der urheberrechtlich geschützten Werke noch für die Überarbeitung oder sonstige Änderung der urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere das Nachschneiden der Aufzeichnungen und Musik oder das Entfernen des Logos auf den Aufzeichnungen der urheberrechtlich geschützten Werke.

Um die urheberrechtlich geschützten Werke zu überarbeiten, muss vom Auftraggeber eine separate Nutzungslizenz eingeholt werden. Die Ausschließlichkeit des Nutzungsrechts des Kunden berührt nicht die Eigentumsrechte des Dienstleisters an den urheberrechtlich geschützten Werken .

 

6.3 Multitasking Media e.U. ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen  als Copyrightvermerk zu zeigen. Multitasking Media e.U. hat weiters das Recht  das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben oder Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen.

 

Ebenso ist Multitasking Media e.U. berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von Multitasking Media e.U. oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen.

 

 

SONSTIGES

 

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Geltung des UN–Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Filmunternehmen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.

AGB Stand: 02.09.2021

bottom of page